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Bewerbung für den Master Management & Marketing

Bewerbung & Zulassung: Bewerbung 15.04.-31.05. jeden Jahres; Zulassung ab Anfang Juli jeden Jahres basierend auf dem NC (40 Plätze)

Zugang zum Bewerbungsportal & Formalien: Informationen erhalten Sie hier.

Studienbeginn: jedes Wintersemester

Studiensprache: Module des 1., 2. und 4. Semesters in deutscher Sprache, Module des 3. Semesters in englischer Sprache

Gebühren: keine Teilnahmegebühren, aber allgemeine Semestergebühren/-beiträge (ca. 300 €)


Zulassungsvoraussetzungen des Masters Management & Marketing

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte lesen Sie die Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen sorgfältig durch:

Damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können, müssen alle Zugangsvoraussetzungen zum 31.05 vollständig erfüllt und eingereicht sein. Sie können keine Unterlagen nachreichen oder fehlende Zulassungsvoraussetzungen kompensieren (bspw. Leistungen während des Masterstudiums nachholen oder durch Berufserfahrung). Nur die in der Tabelle aufgeführten Voraussetzungen sind für die Zulassung relevant und werden geprüft. Bitte reichen Sie deshalb keine zusätzlichen Unterlagen wie bspw. Lebensläufe, Arbeitszeugnisse oder Motivationsschreiben ein. Separate Leistungsscheine können ebenfalls nicht akzeptiert werden:

Gemäß § 23 Abs. 3 BerlHG bauen konsekutive Masterstudiengänge „als vertiefende, verbreiternde oder fachübergreifende Studiengänge auf einem Bachelorstudiengang“ auf. Das bedeutet, dass die geforderten Studienleistungen innerhalb eines Bachelorstudiums erworben worden sein müssen. Alle erforderlichen ECTS müssen somit Bestandteil eines Transcript of Records sein.

Es werden nur Nachweise akzeptiert, die in der Tabelle aufgeführt sind. Alle Voraussetzungen und die jeweils gültigen Nachweise finden Sie in der Tabelle. Sollten Ihre Studienleistungen in einem anderen System als ECTS nachgewiesen sein, benötigen wir einen Hinweis zur Umrechnung in ECTS.

Für mehr Informationen beachten Sie bitte unsere FAQs zur Bewerbung und unsere Zugangssatzung!

Zulassungsvoraussetzung

Akzeptierte Nachweise bei der Bewerbung

Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Hochschulabschluss Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (im Umfang von mind. 180 ECTS Leistungspunkten). Sofern dieses noch nicht vorliegt, genügt das Transcript of Records mit einer aktuellen Noten- und Kursübersicht sowie der vorläufigen Durchschnittsnote.
18 ECTS in Grundlagen der Mathematik, Statistik und/oder Ökonometrie

Transcript of Records mit Angabe der erbrachten ECTS-Leistungspunkte.

Checkliste: Welche Kurse zählen unter Mathematik, Statistik und/oder Ökonometrie?
18 ECTS in den Fächern Rechnungswesen und/oder Steuern

Transcript of Records mit Angabe der erbrachten ECTS-Leistungspunkte.

Checkliste: Welche Kurse zählen unter Rechnungswesen und/oder Steuern?

Fähigkeit, Themen aus den Bereichen 'Management' und/oder 'Marketing' unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können

Abschlussarbeit zum Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (i.d.R. Bachelorarbeit), in der ein Thema aus den Bereichen 'Management' (umfasst die Bereiche Führung, Organisation, Personal, Strategie) und/oder 'Marketing' mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet wurde. Liegt keine solche vor, ist eine vergleichbare Leistung (z. B. eine oder mehrere Seminararbeit im Umfang von mind. 15 Seiten) ebenso gültig.

Die Arbeit muss Angaben zu Lehrstuhl und Betreuer enthalten und auf englisch oder deutsch verfasst sein. Bei Gruppenarbeiten muss Ihr Eigenanteil ausdrücklich gekennzeichnet sein und mindestens 15 Seiten umfassen.

Zusätzliche Hinweise

Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) oder äquivalenter Kenntnisstand

Deutsches Abiturzeugnis, aus dem hervorgeht, dass mindestens 6 Jahre Englisch in der Schule absolviert wurden

oder

Abiturzeugnis oder Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (i.d.R.Bachelor) aus einem englischsprachigen Land (z. B. USA, GB, Australien, Neuseeland, Kanada oder Irland)

oder

Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (i.d.R. Bachelor), dessen Unterrichtssprache Englisch war (alle Module müssen komplett in Englisch unterrichtet worden sein - Nachweis ist erforderlich!)

oder

Zertifikat eines anerkannten absolvierten Englischtests mit entsprechender Punktzahl

Ein DAAD-Sprachzeugnis zählt nicht zu den anerkannten Englischtests! Auch eine Bestätigung der Hochschule oder die Teilnahme an Englischkursen genügt nicht als Nachweis!
Deutschkenntnisse der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Universität oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben

Nachweis der vollen sprachlichen Studierfähigkeit für den Hochschulzugang durch Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes

Zusätzliche Hinweise