Kann ich als Gast- oder NebenhörerIn Leistungen erbringen?
Gasthörer*innen sind Personen, die sich für bestimmte Themen interessieren, aber in keinem Studiengang eingeschrieben sind. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus, und die Erbringung von Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.
Als Nebenhörer*innen werden Studierende anderer Hochschulen verstanden, die an einzelnen Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin teilnehmen möchten.
Aufgrund der hohen Auslastung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Gast- oder Nebenhörer*in grundsätzlich nicht möglich.
Sofern keine entsprechende Kontingentvereinbarung besteht, gilt diese Regelung auch für Studierende anderer Fachbereiche: Wer nicht an unserem Fachbereich eingeschrieben ist, darf keine Leistungen erbringen.