Kann ich als Gast- oder NebenhörerIn Leistungen erbringen?
Bitte beachten Sie die offiziellen Regelungen der FU Berlin bzgl. Nebenhörer*innen:
https://www.fu-berlin.de/studium/studieren/immatrikulation/weitere-angebote/nebenhoerer/index.html
Achtung: Studierende, die an der FU Berlin eingeschrieben - somit also weder Neben- noch Gasthörer - sind, haben nur die Möglichkeit, Module am FB Wirtschaftswissenschaft zu belegen, wenn Sie für ein entsprechendes Modulpaket eingeschrieben sind oder im Rahmen einer entsprechenden Kontingentvereinbarung mit ihrem Hauptfach berechtigt sind, Leistungen bei uns zu erbringen.
Bzgl. Gasthöhrer*innen beachten Sie biete diese offiziellen Regelungen der FU Berlin:
https://www.fu-berlin.de/studium/studieren/studienorganisation/gasthoerer/index.html
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig, beinhaltet jedoch keinen Studierendenstatus, berechtigt nicht zur Erbringung von Prüfungsleistungen und umfasst keinen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.
