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FAQs

Das Prüfungsbüro bearbeitet nur E-Mails, die vom offiziellen Zedat-Account gesendet wurden und bei denen die Matrikelnummer angeben wurde.

Informationen zu Anerkennung von Leistungen und Anrechnung von Praktika (ABV) finden Sie in unserem diesbezüglichen Merkblatt.

Bitte beachten Sie die offiziellen Regelungen der FU Berlin bzgl. Neben- und Gasthörern:

https://www.fu-berlin.de/studium/studieren/immatrikulation/weitere-angebote/nebenhoerer/index.html

Achtung: Studierende, die an der FU Berlin eingeschrieben - somit also weder Neben- noch Gasthörer - sind, haben nur die Möglichkeit, Module am FB Wirtschaftswissenschaft zu belegen, wenn Sie für ein entsprechendes Modulpaket eingeschrieben sind oder im Rahmen einer entsprechenden Kontingentvereinbarung mit ihrem Hauptfach berechtigt sind, Leistungen bei uns zu erbringen.

Einige Fachbereiche haben Kontingentvereinbarungen mit dem FB Wirtschaftswissenschaft geschlossen, nach denen ausgewählte Studierende einzelne Module an unserem Fachbereich belegen dürfen. Die Auswahl der Studierenden und Anmeldung im Campus Management erfolgt ausschließlich über das jeweilige erste Hauptfach.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 ein neues Verfahren zum Nachteilsausgleich beschlossen:

Merkblatt zum Nachteilsausgleich

Bitte beachten Sie:
Die bereits in der Vergangenheit beantragten Nachteilsausgleiche bleiben unangetastet. Die Studierenden, denen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, werden lediglich über die neuen Fristen informiert.

Wenn Sie die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) gewechselt haben, dürfen Sie sich nur noch zu Modulen nach der neuen Ordnung anmelden!

Bereits nach der alten SPO angemeldete, aber nicht abgeschlossene Module werden Ihnen zwar noch angezeigt, dürfen aber nicht mehr fortgesetzt werden. Bitte melden Sie sich stattdessen nur noch zu Modulen nach neuesten SPO-Version an (s. Endbuchstabe, z. B. 'd').

Aufgrund der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes wird es ab dem SoSe 2022 zwei eigenständige Prüfungstermine geben. Das Streichen von Klausuren ist nicht mehr notwendig. Wenn Sie zum ersten Termin nicht erscheinen, werden Sie automatisch zum zweiten Termin angemeldet. (Eine Teilnahme ist aber nicht verpflichtend.)

Bitte beachten Sie unser neues Prüfungssystem: https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Klausuren/Pruefungssystem.pdf.

Aufgrund der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes wird es ab dem SoSe 2022 zwei eigenständige Prüfungstermine geben. Ein Rücktritt aus Krankheitsgründen ist nicht mehr notwendig. Wenn Sie zum ersten Termin nicht erscheinen, werden Sie automatisch zum zweiten Termin angemeldet. (Eine Teilnahme ist aber nicht verpflichtend.)

Bitte beachten Sie unser neues Prüfungssystem: https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Klausuren/Pruefungssystem.pdf.

Es gibt an unserem Fachbereich keine bindenden Prüfungstermine. Wenn Sie an einer Klausur nicht teilnehmen, hat dies keine Konsequenzen (kein Fehlversuch). Sie müssen sich dann lediglich in dem künftigen Semester, in dem Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, erneut zu allen Lehr- und Lernformen des Moduls anmelden.

Bitte beachten Sie unser neues Prüfungssystem: https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Klausuren/Pruefungssystem.pdf.


Wenn Sie sich während einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage fühlen, die Prüfung zu beenden und diese abbrechen, müssen Sie den nachträglichen Wegfall der Prüfungsfähigkeit nachweisen. Dazu müssen Sie dem Prüfungsbüro innerhalb von drei Werktagen (inkl. Klausurtag und Samstage) eine schriftliche Stellungnahme und ein ausführliches ärztliches Gutachten zusenden. Das Gutachten muss den Krankheitsverlauf, die Symptome und deren plötzliches Auftreten während der Prüfung eindeutig erklären.

Der/die Prüfer/in hat die Wahl, in welcher Form die Klausureinsicht erfolgen soll:

 

  • Präsenz: Die Klausureinsicht kann in Präsenz erfolgen. 
  • E-Mail: Alternativ zu einer Akteneinsicht vor Ort kann die Akteneinsicht auch durch die Übersendung der eingescannten Klausur gewährt werden. Der Versand von eingescannten Dokumenten kann ausschließlich an Zedat-Mailadressen erfolgen. 
  • e-examinations@home: Es gibt die Möglichkeit eines zentralen Einsichtstermins für alle Prüflinge im Prüfungssystem, oder einzelne Prüfungen werden als PDF an die Zedat-Mailadressen des entsprechenden Teilnehmers versandt.

Wenn Sie mit der Beurteilung einer Prüfungsarbeit nicht einverstanden sind, haben Sie gemäß § 22 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Gegenvorstellung zu erheben.

Der Anspruch auf eine erneute Durchsicht der Prüfungsarbeit durch die Prüferin oder den Prüfer besteht nur, wenn substantiierte und schlüssige Einwände gegen konkrete Bewertungen geltend gemacht werden.

Bitte richten Sie Ihren ausführlich begründeten Antrag auf Gegenvorstellung an den Prüfungsausschuss und senden Sie diesen ans Prüfungsbüro. Wir leiten diesen dann an die Prüferin oder den Prüfer weiter und teilen Ihnen das Ergebnis innerhalb eines Monats mit.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die erneute Durchsicht einer Prüfungsleistung dazu führen kann, dass
Fehler zu Tage treten, die bei der ursprünglichen Bewertung übersehen wurden, und dass sich daraus
eine Notenverschlechterung ergeben kann.

Achtung - bitte stellen Sie keinen Antrag auf Studienabschluss, wenn Sie noch auf das Ergebnis Ihrer Gegenvorstellung warten.

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) wurde um die Vorschrift des § 126b zu nicht bestandenen Prüfungen innerhalb eines definierten Zeitraums erweitert:
Nicht bestandene Prüfungsversuche im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2023 gelten als nicht unternommen, d.h. der Prüfungsversuch wurde nicht gezählt.

Die Regelung galt auch für Bachelor- und Masterarbeiten.

Von der Regelung ausgenommen waren Prüfungsversuche, die aufgrund von Täuschung mit „nicht bestanden“ bewertet wurden. Ferner fielen die Nichtabgabe einer schriftlichen Arbeit (Seminar- oder Abschlussarbeit) oder das Versäumen eines bindenden Prüfungstermins ohne triftigen Grund ebenfalls nicht unter diese Regelung. Hier wurde die Note 5,0 eingetragen.

Wenn Sie ab dem 01.04.2020 eine Prüfung nicht bestanden, aber zwischenzeitlich einen erneuten und nun erfolgreichen Versuch unternommen haben, gilt die Regelung nicht, da Sie die Prüfung ja bestanden haben.

Diese Vorschrift wurde nur bis zum WiSe 2022/2023 verlängert. Ab dem SoSe 2023 werden nicht bestandene Leistungen und Arbeiten wieder regulär mit der Note 5,0 bewertet.




Sie haben die Möglichkeit, sich selbst einen Leistungsnachweis im Campus Management auszudrucken. Dieser reicht aus, um sich auf einen Masterstudienplatz an der FU Berlin zu bewerben und ist dafür auch ohne Unterschrift und Stempel des Prüfungsbüros gültig.

Eine digitale Leistungsübersicht erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Bitte stellen Sie die Anfrage ausschließlich über Ihren Zedat-Account, da wir aus Datenschutzgründen nur an diese Adresse versenden dürfen. Sollten Sie keinen Zedat-Account (mehr) besitzen, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an.

Auf ausdrücklichen Wunsch senden wir Ihnen einen Leistungsnachweis mit Stempel und Unterschrift auch postalisch zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Postversand i.d.R. einige Tage dauert. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall in Ihrer E-Mail Ihre aktuelle Postanschrift mit.


Verlängerung aus fachlichen Gründen:

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit aus fachlichen Gründen ist in Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer möglich.

Um die Verlängerung bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit der Begründung Ihrer Verlängerung sowie die Bestätigung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers, die den Zeitraum der Verlängerung angibt.

 

Verlängerung aus Krankheitsgründen:

Um die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus Krankheitsgründen zu verlängern, benötigen Sie gemäß SPO bzw. Beschluss des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest.

  • Das Attest muss dem Prüfungsbüro bis spätestens 3 Werktage (inkl. Samstage) nach dem Ausstellungsdatum vorliegen (bei Postversand zählt das Datum des Poststempels).
Verspätete Abgabe

Abschlussarbeiten, die nicht fristgerecht am Abgabetag bei uns eingehen, werden mit 5,0 bewertet. Bitte senden Sie die Arbeit rechtzeitig, da es beim E-Mail-Versand zu Verzögerungen kommen kann. Technische Probleme rechtfertigen keine verspätete Abgabe!



Das Abgabedatum wird von der Prüferin/vom Prüfer in dem Formular „Antrag auf Anmeldung der Abschlussarbeit“ eingetragen. Wenn möglich, sollten Sie davon eine Kopie bekommen.

Sobald wir das Formular im Campus Management verarbeitet haben, können Sie im Noten- und Punktekonto in der Spalte "Druck" ganz rechts neben der Abschlussarbeit auf "Einzelbescheinigung drucken" klicken. Es öffnet sich die Bescheinigung Ihrer Abschlussarbeit, aus der alle Details und u. a. auch das Abgabedatum ersichtlich sind.

Verspätete Abgabe

Abschlussarbeiten, die nicht fristgerecht am Abgabetag bei uns eingehen, werden mit 5,0 bewertet. Bitte senden Sie die Arbeit rechtzeitig, da es beim E-Mail-Versand zu Verzögerungen kommen kann. Technische Probleme rechtfertigen keine verspätete Abgabe!



Der Prüfungsausschuss hat am 29.06.2022 beschlossen, dass Abschlussarbeiten ab sofort ausschließlich in elektronischer Form zugesandt werden sollen.

Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit im PDF-Format per E-Mail bis 23.59 Uhr des Abgabetages ans Prüfungsbüro. Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Erklärung in der Datei enthalten und unterschrieben ist. 

Printversionen werden nicht mehr angenommen.

Achtung: Abschlussarbeiten, die nicht fristgerecht am Abgabetag bei uns eingehen, werden mit 5,0 bewertet. Bitte senden Sie die Arbeit rechtzeitig, da es beim E-Mail-Versand zu Verzögerungen kommen kann. Technische Probleme rechtfertigen keine verspätete Abgabe!

Die studienzeitabhängige Umwandlung in unbenotete Prüfungen (wie z. B. gemäß § 15 Abs. 3 SPO BWL) hat nichts damit zu tun, ob ein oder mehrere Semester als Fachsemester gezählt werden oder nicht. Sie bezieht sich auf die Studiendauer (Zeitraum zwischen dem Beginn des Fachstudiums und dem Semester, in welches das Datum der letzten Prüfungsleistung fällt).

Der Prüfungsausschuss hat am 28.08.2020 dazu Folgendes beschlossen:

1. Studienzeitabhängige Umwandlung in unbenotete Module in Zeiten von COVID-19 für Studierende der Studiengänge, die die Streichpunkteregelung enthalten:

  • Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+1 erreicht haben, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit erreicht haben.
  • Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+2 erreicht haben, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit+1 erreicht haben.

Hiermit wird für die betroffenen Studierenden bei der Streichregelung auch weiterhin generell ein Semester zusätzlich berücksichtigt. Zudem wird hierdurch der derzeitigen COVID-19-Situation pauschal für das SoSe 2020, das WiSe 2020/2021, das SoSe 2021, das WiSe 2021/2022, das SoSe 2022 und das WiSe 2022/2023 Rechnung getragen. Die Regelung gilt ausschließlich für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022, SoSe 2022 oder WiSe 2022/2023 in einem der o. g. Studiengänge immatrikuliert sind.

Aufgrund der pauschalen Berücksichtigung entfallen die Ausnahmen hinsichtlich der Beeinträchtigung durch die Pandemie.

Achtung: Dieser Beschluss gilt ausschließlich für Studienabschlüsse deren letzte Prüfungsleistung nach dem 01.10.2020 erbracht wurde.

Gemäß Berliner Hochschulgesetz bleibt der Prüfungsanspruch für einmal angemeldete Module auch nach der Exmatrikulation bestehen. Für das Erbringen Ihrer letzten Prüfungsleistung auch im Folgesemester ist eine Rückmeldung somit nicht notwendig, sofern Sie diese bereits angemeldet haben.

Bitte beachten Sie aber, dass das Datum der letzten Prüfungsleistung (Klausur, Abschlussarbeit, ABV, ...) auch immer das Datum des Studienabschlusses ist und dies ggf. Auswirkungen auf die Streichpunkteregelung haben kann.

ACHTUNG: Ca. 4 Wochen nach Exmatrikulation haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Zedat-Account und den damit verbundenen digitalen Einrichtungen des Fachbereichs (Campus Management System, Blackboard etc.).

Um Ihre Abschlussunterlagen erstellen zu können, müssen Sie beim Prüfungsbüro den Antrag auf Studienabschluss stellen.

Ihr Abschlussdatum ist das Datum des Erbringens der letzten Prüfungsleistung.

Das Semester, in dem die letzte Leistung erbracht wurde (Prüfung, Wiederholungsprüfung, Abgabe der Abschlussarbeit), zählt als Fachsemester mit, auch, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Relevant ist auch hier das Datum des Erbringens der letzten Leistung.

Wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, müssen Sie beim Prüfungsbüro den Antrag auf Studienabschluss stellen (das Formular finden Sie im Internet). Sobald Ihre Abschlussunterlagen daraufhin fertiggestellt wurden, werden Sie darüber per E-Mail informiert.

Persönliche Abholung:

Sie können die Unterlagen immer donnerstags, während der Präsenzsprechstunde, in der Zeit von 10.00–12.00 Uhr im Prüfungsbüro abholen.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Abschlussdokumente nur unter Vorlage des Personalausweises (nicht Studierendenausweis o. ä.) erhalten.
  • Wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung beauftragen möchten, muss diese eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen, aus der hervorgeht, dass sämtliche Abschlussunterlagen ausgehändigt werden dürfen.

Versand per Post:

Gern senden wir Ihnen die Unterlagen per Post zu, wenn Sie uns das Porto in Höhe von 6,45 € zukommen lassen.

  • Senden Sie uns die Briefmarken postalisch oder als Online-Marken per E-Mail zu (Großbrief 1,60 € + Zusatzleistung Einschreiben/Eigenhändig 4,85 €).
  • Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Anschrift mit, an die die Unterlagen verschickt werden sollen.
  • Die Zusendung Ihrer Dokumente erfolgt dann per Einschreiben/Eigenhändig.

Wenn Sie bei uns den Antrag auf Studienabschluss gestellt haben, fertigen wir Ihre Abschlussunterlagen an. Der Abschluss wird im Campus Management eingetragen und auf diese Weise auch für die Studierendenverwaltung sichtbar.

Die Exmatrikulation erfolgt bei der Studierendenverwaltung! Entweder Sie exmatrikulieren sich selbst, was wir ausdrücklich empfehlen (!!), oder Sie melden sich nicht mehr zurück und werden von Amtswegen exmatrikuliert. Bei weiteren diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung.

Bei Fragen bezüglich BAföG lesen Sie bitte unsere diesbezüglichen Informationen oder wenden Sie sich direkt an das Studierendenwerk.

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