FAQs
Informationen zu Anerkennung von Leistungen und Anrechnung von Praktika (ABV) finden Sie in unserem diesbezüglichen Merkblatt.
Gasthörer*innen sind Personen, die sich für bestimmte Themen interessieren, aber in keinem Studiengang eingeschrieben sind. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus, und die Erbringung von Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.
Als Nebenhörer*innen werden Studierende anderer Hochschulen verstanden, die an einzelnen Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin teilnehmen möchten.
Aufgrund der hohen Auslastung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Gast- oder Nebenhörer*in grundsätzlich nicht möglich.
Sofern keine entsprechende Kontingentvereinbarung besteht, gilt diese Regelung auch für Studierende anderer Fachbereiche: Wer nicht an unserem Fachbereich eingeschrieben ist, darf keine Leistungen erbringen.
Einige Fachbereiche haben Kontingentvereinbarungen mit dem FB Wirtschaftswissenschaft geschlossen, nach denen ausgewählte Studierende einzelne Module an unserem Fachbereich belegen dürfen. Die Auswahl der Studierenden und Anmeldung im Campus Management erfolgt ausschließlich über das jeweilige erste Hauptfach.
Wenn Sie die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) gewechselt haben, dürfen Sie sich nur noch zu Modulen nach der neuen Ordnung anmelden!
Bereits nach der alten SPO angemeldete, aber nicht abgeschlossene Module werden Ihnen zwar noch angezeigt, dürfen aber nicht mehr fortgesetzt werden. Bitte melden Sie sich stattdessen nur noch zu Modulen nach neuesten SPO-Version an (s. Endbuchstabe, z. B. 'd').
Aufgrund der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes wird es ab dem SoSe 2022 zwei eigenständige Prüfungstermine geben. Das Streichen von Klausuren ist nicht mehr notwendig. Wenn Sie zum ersten Termin nicht erscheinen, werden Sie automatisch zum zweiten Termin angemeldet. (Eine Teilnahme ist aber nicht verpflichtend.)
Bitte beachten Sie unser neues Prüfungssystem: https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Klausuren/Pruefungssystem.pdf.
Aufgrund der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes wird es ab dem SoSe 2022 zwei eigenständige Prüfungstermine geben. Ein Rücktritt aus Krankheitsgründen ist nicht mehr notwendig. Wenn Sie zum ersten Termin nicht erscheinen, werden Sie automatisch zum zweiten Termin angemeldet. (Eine Teilnahme ist aber nicht verpflichtend.)
Bitte beachten Sie unser neues Prüfungssystem: https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Klausuren/Pruefungssystem.pdf.
Es gibt an unserem Fachbereich keine bindenden Prüfungstermine. Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, hat dies keine Konsequenzen (kein Fehlversuch). Sie müssen sich dann lediglich in dem Semester, in dem Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, erneut zu allen Lehr- und Lernformen des Moduls anmelden.
Bitte beachten Sie unser neues Prüfungssystem: https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Klausuren/Pruefungssystem.pdf.
Wenn Sie sich während einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage fühlen, die Prüfung zu beenden und diese abbrechen, müssen Sie den nachträglichen Wegfall der Prüfungsfähigkeit nachweisen. Dazu müssen Sie dem Prüfungsbüro innerhalb von drei Werktagen (inkl. Klausurtag und Samstage) eine schriftliche Stellungnahme und ein ausführliches ärztliches Gutachten zusenden. Das Gutachten muss den Krankheitsverlauf, die Symptome und deren plötzliches Auftreten während der Prüfung eindeutig erklären.
Der/die Prüfer/in hat die Wahl, in welcher Form die Klausureinsicht erfolgen soll:
- Präsenz: Die Klausureinsicht kann in Präsenz erfolgen.
- E-Mail: Alternativ zu einer Akteneinsicht vor Ort kann die Akteneinsicht auch durch die Übersendung der eingescannten Klausur gewährt werden. Der Versand von eingescannten Dokumenten kann ausschließlich an Zedat-Mailadressen erfolgen.
- e-examinations@home: Es gibt die Möglichkeit eines zentralen Einsichtstermins für alle Prüflinge im Prüfungssystem, oder einzelne Prüfungen werden als PDF an die Zedat-Mailadressen des entsprechenden Teilnehmers versandt.
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) wurde um die Vorschrift des § 126b zu nicht bestandenen Prüfungen innerhalb eines definierten Zeitraums erweitert:
Nicht bestandene Prüfungsversuche im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2023 gelten als nicht unternommen, d.h. der Prüfungsversuch wurde nicht gezählt.
Die Regelung galt auch für Bachelor- und Masterarbeiten.
Von der Regelung ausgenommen waren Prüfungsversuche, die aufgrund von Täuschung mit „nicht bestanden“ bewertet wurden. Ferner fielen die Nichtabgabe einer schriftlichen Arbeit (Seminar- oder Abschlussarbeit) oder das Versäumen eines bindenden Prüfungstermins ohne triftigen Grund ebenfalls nicht unter diese Regelung. Hier wurde die Note 5,0 eingetragen.
Wenn Sie ab dem 01.04.2020 eine Prüfung nicht bestanden, aber zwischenzeitlich einen erneuten und nun erfolgreichen Versuch unternommen haben, gilt die Regelung nicht, da Sie die Prüfung ja bestanden haben.
Diese Vorschrift wurde nur bis zum WiSe 2022/2023 verlängert. Ab dem SoSe 2023 werden nicht bestandene Leistungen und Arbeiten wieder regulär mit der Note 5,0 bewertet.
Achtung: Aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung wurden fürs WiSe 2022/2023 bereits Fehlversuche im Campus Management eingetragen. Diese werden in den kommenden Wochen gelöscht. Sie müssen dafür nichts weiter tun, die Löschung erfolgt automatisch.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst einen Leistungsnachweis im Campus Management auszudrucken. Dieser reicht aus, um sich auf einen Masterstudienplatz an der FU Berlin zu bewerben und ist dafür auch ohne Unterschrift und Stempel des Prüfungsbüros gültig.
Eine digitale Leistungsübersicht erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Bitte stellen Sie die Anfrage ausschließlich über Ihren Zedat-Account, da wir aus Datenschutzgründen nur an diese Adresse versenden dürfen. Sollten Sie keinen Zedat-Account (mehr) besitzen, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an.
Auf ausdrücklichen Wunsch senden wir Ihnen einen Leistungsnachweis mit Stempel und Unterschrift auch postalisch zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Postversand i.d.R. einige Tage dauert. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall in Ihrer E-Mail Ihre aktuelle Postanschrift mit.
Verlängerung aus fachlichen Gründen:
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit aus fachlichen Gründen ist in Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer möglich.
Um die Verlängerung bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit der Begründung Ihrer Verlängerung sowie die Bestätigung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers, die den Zeitraum der Verlängerung angibt.
Verlängerung aus Krankheitsgründen:
Um die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus Krankheitsgründen zu verlängern, benötigen Sie gemäß SPO bzw. Beschluss des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest.
- Das Attest muss dem Prüfungsbüro bis spätestens 3 Werktage (inkl. Samstage) nach dem Ausstellungsdatum vorliegen (bei Postversand zählt das Datum des Poststempels).
- Persönlichkeitsprägende Erkrankungen, Prüfungsangst und andere dauerhafte psychisch begründete Einschränkungen gelten als nicht nachteilsausgleichsfähige Erkrankungen.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit, die die o. g. Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.
Das Abgabedatum wird von der Prüferin/vom Prüfer in dem Formular „Antrag auf Anmeldung der Abschlussarbeit“ eingetragen. Wenn möglich, sollten Sie davon eine Kopie bekommen.
Sobald wir das Formular im Campus Management verarbeitet haben, können Sie im Noten- und Punktekonto in der Spalte "Druck" ganz rechts neben der Abschlussarbeit auf "Einzelbescheinigung drucken" klicken. Es öffnet sich die Bescheinigung Ihrer Abschlussarbeit, aus der alle Details und u. a. auch das Abgabedatum ersichtlich sind.
Der Prüfungsausschuss hat am 29.06.2022 beschlossen, dass Abschlussarbeiten ab sofort ausschließlich in elektronischer Form zugesandt werden sollen.
Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit im PDF-Format per E-Mail bis 23.59 Uhr des Abgabetages ans Prüfungsbüro. Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Erklärung in der Datei enthalten und unterschrieben ist.
Printversionen werden nicht mehr angenommen.
Die studienzeitabhängige Umwandlung in unbenotete Prüfungen (wie z. B. gemäß § 15 Abs. 3 SPO BWL) hat nichts damit zu tun, ob ein oder mehrere Semester als Fachsemester gezählt werden oder nicht. Sie bezieht sich auf die Studiendauer (Zeitraum zwischen dem Beginn des Fachstudiums und dem Semester, in welches das Datum der letzten Prüfungsleistung fällt).
Der Prüfungsausschuss hat am 28.08.2020 dazu Folgendes beschlossen:
1. Studienzeitabhängige Umwandlung in unbenotete Module in Zeiten von COVID-19 für Studierende der Studiengänge BWL, VWL oder FACTS:
- Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+1 erreicht haben, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit erreicht haben.
- Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+2 erreicht haben, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit+1 erreicht haben.
Hiermit wird für die betroffenen Studierenden bei der Streichregelung auch weiterhin generell ein Semester zusätzlich berücksichtigt. Zudem wird hierdurch der derzeitigen COVID-19-Situation pauschal für das SoSe 2020, das WiSe 2020/2021, das SoSe 2021, das WiSe 2021/2022 und das SoSe 2022 Rechnung getragen. Die Regelung gilt ausschließlich für Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022 und SoSe 2022 in einem der o. g. Studiengänge immatrikuliert sind.
Aufgrund der pauschalen Berücksichtigung entfallen die Ausnahmen hinsichtlich der Beeinträchtigung durch die Pandemie.
Achtung: Dieser Beschluss gilt ausschließlich für Studienabschlüsse deren letzte Prüfungsleistung nach dem 01.10.2020 erbracht wurde.
Wenn Sie nur noch eine Leistung offen haben oder auf deren Bewertung warten, müssen Sie sich nicht rückmelden. Selbst wenn Sie die letzte Leistung nicht bestanden haben, können Sie diese noch erbringen, ohne immatrikuliert zu sein. Bitte beachten Sie aber, dass Sie ca. 4 Wochen nach Exmatrikulation keinen Zugang mehr zu Ihren Zedat-Account und den damit verbundenen Einrichtungen des Fachbereichs (Campus Management System, Blackboard etc.) haben.
Wenn Sie die letzte Leistung erbringen, ohne immatrikuliert zu sein, dann zählt dennoch das Semester für die Streichpunkteregelung mit. Relevant hierfür ist das Datum der letzten Prüfungsleistung.
Um Ihre Abschlussunterlagen erstellen zu können, müssen Sie beim Prüfungsbüro den Antrag auf Studienabschluss stellen.
Wenn dem Prüfungsbüro der Antrag innerhalb von 8 Wochen nach Eintragen des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung im Campus Management vorliegt, ist Ihr Abschlussdatum der Tag der letzten Prüfungsleistung.
Wenn Sie den Antrag auf Studienabschluss später als 8 Wochen nach Verbuchung des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung im Campus Management stellen, ist Ihr Abschlussdatum der Tag des Eingangs Ihres Antrags auf Studienabschluss im Prüfungsbüro.
Das Semester, in dem die letzte Leistung erbracht wurde (Prüfung, Wiederholungsprüfung, Abgabe der Abschlussarbeit), zählt als Fachsemester mit, auch, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Relevant ist hier das Datum des Erbringens der letzten Leistung.
Wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, müssen Sie beim Prüfungsbüro den Antrag auf Studienabschluss stellen (das Formular finden Sie im Internet). Sobald Ihre Abschlussunterlagen daraufhin fertiggestellt wurden, werden Sie darüber per E-Mail informiert.
Persönliche Abholung:
Sie können die Unterlagen immer donnerstags, während der Präsenzsprechstunde, in der Zeit von 10.00–12.00 Uhr im Prüfungsbüro abholen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie die Abschlussdokumente nur unter Vorlage des Personalausweises (nicht Studierendenausweis o. ä.) erhalten.
- Wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung beauftragen möchten, muss diese eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen, aus der hervorgeht, dass sämtliche Abschlussunterlagen ausgehändigt werden dürfen.
Versand per Post:
Gern senden wir Ihnen die Unterlagen per Post zu, wenn Sie uns das Porto in Höhe von 6,45 € zukommen lassen.
- Senden Sie uns die Briefmarken postalisch oder als Online-Marken per E-Mail zu (Großbrief 1,60 € + Zusatzleistung Einschreiben/Eigenhändig 4,85 €).
- Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Anschrift mit, an die die Unterlagen verschickt werden sollen.
- Die Zusendung Ihrer Dokumente erfolgt dann per Einschreiben/Eigenhändig.
Wenn Sie bei uns den Antrag auf Studienabschluss gestellt haben, fertigen wir Ihre Abschlussunterlagen an. Der Abschluss wird im Campus Management eingetragen und auf diese Weise auch für die Studierendenverwaltung sichtbar.
Die Exmatrikulation erfolgt bei der Studierendenverwaltung! Entweder Sie exmatrikulieren sich selbst, was wir ausdrücklich empfehlen (!!), oder Sie melden sich nicht mehr zurück und werden von Amtswegen exmatrikuliert. Bei weiteren diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung.