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Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 ein neues Verfahren zum Nachteilsausgleich beschlossen:

Merkblatt zum Nachteilsausgleich

Bitte beachten Sie:
Die bereits in der Vergangenheit beantragten Nachteilsausgleiche bleiben unangetastet. Die Studierenden, denen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, werden lediglich über die neuen Fristen informiert.

Gern können Sie sich bei der "Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen" (https://www.fu-berlin.de/sites/studium-barrierefrei/index.html) über Ihre Möglichkeiten informieren. Wir weisen aber darauf hin, dass die Stellungnahme der Beratungsstelle lediglich eine unverbindliche Empfehlung darstellt. Gemäß § 11 (1) RSPO entscheidet über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

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