Muss ich mich rückmelden?
Gemäß Berliner Hochschulgesetz bleibt der Prüfungsanspruch für einmal angemeldete Module auch nach der Exmatrikulation bestehen. Für das Erbringen Ihrer letzten Prüfungsleistung auch im Folgesemester ist eine Rückmeldung somit nicht notwendig, sofern Sie diese bereits angemeldet haben.
Bitte beachten Sie aber, dass das Datum der letzten Prüfungsleistung (Klausur, Abschlussarbeit, ABV, ...) auch immer das Datum des Studienabschlusses ist und dies ggf. Auswirkungen auf die Streichpunkteregelung haben kann.
Wenn Sie nur noch auf die Bewertungen Ihrer letzten Leistungen warten, ist eine Rückmeldung nicht notwendig.
Das gilt auch, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit Ende des Semesters oder zum Beginn des neues Semesters einreichen.
Eine Rückmeldung ist jedoch sinnvoll, wenn Sie sich unsicher über das Bestehen Ihrer Leistungen sind. Nach der Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Zugang zum Campus Management und haben keine Einsicht mehr in Ihre Noten. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Studienabschluss bereits vor der Exmatrikulation zu stellen, damit wir nach Eingang der letzten Noten die Abschlussdokumente erstellen können.
Für Fragen zu einer ggf. späteren Rückmeldung oder die evtl. teilweise zu erstattenden Semestergebühren, wenden Sie sich bitte an die Studierendenverwaltung.
ACHTUNG: Ca. 4 Wochen nach Exmatrikulation haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Zedat-Account und den damit verbundenen digitalen Einrichtungen des Fachbereichs (Campus Management System, Blackboard etc.).