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Muss ich mich rückmelden, wenn ich nur noch eine Leistung offen habe?

Sofern Sie im letzten Modul in den Zweitversuch gehen oder am Zweittermin erst an der Klausur teilnehmen, ist eine Rückmeldung nicht notwendig, auch wenn die Klausur erst zu Beginn des Folgesemesters stattfindet (April...Oktober...).

Bitte beachten Sie aber, dass Sie ca. 4 Wochen nach Exmatrikulation keinen Zugang mehr zu Ihren Zedat-Account und den damit verbundenen Einrichtungen des Fachbereichs (Campus Management System, Blackboard etc.) haben.

Die Prüfungsleistung zählt noch zum Prüfungsverfahren des angemeldeten Semesters, sofern die Prüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit stattgefunden hat. Beispiel: Zweittermin findet am 4. Oktober statt - Klausur zählt zum vorangegangenen Sommersemester.

ACHTUNG: Müssen Sich sich für Ihre letzte Prüfungsleistung neu zu einem Modul anmelden (im Folgesemester oder sogar später), ist eine Immatrikultion weiter notwendig. Obige Regelung gilt nur bereits angemeldete Module innerhalb des gewählten Semesters.

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