Muss ich mich rückmelden, wenn ich nur noch eine Leistung offen habe?
Gemäß Berliner Hochschulgesetz bleibt der Prüfungsanspruch für einmal angemeldete Module auch nach der Exmatrikulation bestehen. Für das Erbringen Ihrer letzten Prüfungsleistung auch im Folgesemester ist eine Rückmeldung somit nicht notwendig, sofern Sie diese bereits angemeldet haben.
Bitte beachten Sie aber, dass das Datum der letzten Prüfungsleistung (Klausur, Abschlussarbeit, ABV, ...) auch immer das Datum des Studienabschlusses ist und dies ggf. Auswirkungen auf die Streichpunkteregelung haben kann.
ACHTUNG: Ca. 4 Wochen nach Exmatrikulation haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Zedat-Account und den damit verbundenen digitalen Einrichtungen des Fachbereichs (Campus Management System, Blackboard etc.).