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Wie kann ich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit beantragen?


Verlängerung aus fachlichen Gründen:

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit aus fachlichen Gründen ist in Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer möglich.

Um die Verlängerung bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit der Begründung Ihrer Verlängerung sowie die Bestätigung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers, die den Zeitraum der Verlängerung angibt.

 

Verlängerung aus Krankheitsgründen:

Um die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus Krankheitsgründen zu verlängern, benötigen Sie gemäß SPO bzw. Beschluss des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest.

  • Das Attest muss dem Prüfungsbüro bis spätestens 3 Werktage (inkl. Samstage) nach dem Ausstellungsdatum vorliegen (bei Postversand zählt das Datum des Poststempels).
  • Persönlichkeitsprägende Erkrankungen, Prüfungsangst und andere dauerhafte psychisch begründete Einschränkungen gelten als nicht nachteilsausgleichsfähige Erkrankungen.

Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit, die die o. g. Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.

Verspätete Abgabe

Abschlussarbeiten, die nicht fristgerecht am Abgabetag bei uns eingehen, werden mit 5,0 bewertet. Bitte senden Sie die Arbeit rechtzeitig, da es beim E-Mail-Versand zu Verzögerungen kommen kann. Technische Probleme rechtfertigen keine verspätete Abgabe!



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