Abschlussarbeit
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Verlängerung aus fachlichen Gründen:Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit aus fachlichen Gründen ist in Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer möglich.Um die Verlängerung bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit der Begründung Ihrer Verlängerung sowie die Bestätigung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers, die den Zeitraum der Verlängerung angibt.
Um die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus Krankheitsgründen zu verlängern, benötigen Sie gemäß SPO bzw. Beschluss des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest.
- Das Attest muss dem Prüfungsbüro bis spätestens 3 Werktage (inkl. Samstage) nach dem Ausstellungsdatum vorliegen (bei Postversand zählt das Datum des Poststempels).
- Persönlichkeitsprägende Erkrankungen, Prüfungsangst und andere dauerhafte psychisch begründete Einschränkungen gelten als nicht nachteilsausgleichsfähige Erkrankungen.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit, die die o. g. Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.
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