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Bewerbung

Bewerbung für das 1. Hochschulsemester

Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. 

Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

Bewerbung für Hochschulwechsler

Sie können sich für das Sommersemester nur für ein gerades höheres Semester und für das Wintersemester nur für ein ungerades höheres Semester bewerben. 

Alle Informationen und Hinweise zum Angebot und Bewerbungsverfahren sind hier hinterlegt.

Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation beantwortet der Info-Service der Freien Universität Berlin

  • Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen im Studiengang BWL immatrikuliert sind bzw. waren, dann sind Sie ein sogenannter Ortswechsler, d.h. Sie müssen bei der Bewerbung Ihre bisherigen Fachsemester übernehmen. Rückstufungen von Ortswechslern nimmt die FU Berlin nicht vor.

  • Bei einem Quereinstieg ist unter Umständen eine Rückstufung auf ein niedrigeres Fachsemester möglich. Quereinsteiger sind alle Studierende aus anderen Studiengängen und von Hochschulen außerhalb der EU (mit Ausnahme von Island, Liechtenstein oder Norwegen).

  • Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und zugelassen werden, beachten Sie bitte, dass Sie diesen Studienplatz nur antreten können, wenn wir Ihnen eine ausreichende Anzahl von Leistungen für das entsprechende Fachsemester anerkennen:

Es können nur solche Leistungen anerkannt werden, die vom Inhalt und Umfang (Zahl der Leistungspunkte) her weitgehend den in den Ordnungen des B.Sc. BWL vorgesehenen Veranstaltungen entsprechen! Wir erkennen grundsätzlich Prüfungsleistungen an, die auch an unserem Fachbereich angeboten werden. Dies umfasst sowohl die Leistungen im Kernfach als auch die Angebote in der allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV).

Bitte beachten Sie, dass auch äquivalente, nicht bestandene Leistungen aus Ihrem vorangegangenen Studium registriert werden, sollten Sie in einem unserer Pflichtmodule des Grundlagenbereichs angefallen sein.

Wichtig!

  • Bitte überprüfen Sie mit Hilfe dieser Angaben selbst an Hand des Studienverlaufsplans und der Prüfungs- und Studienordnung für den B.Sc. BWL, für welches Semester Sie in Frage kommen!

  • Pro anzuerkennendes Fachsemester benötigen Sie 24 anerkennungsfähige ECTS-Punkte. Das entspricht 80 % der Regelstudienleistung eines Fachsemesters. Bei einer Bewerbung auf das 3. Fachsemester werden somit beispielsweise mind. 48 ECTS benötigt. Dabei orientieren wir uns an der ECTS-Punktezahl der Module der FU Berlin.

  • Eine Vorabprüfung vor Ihrer Bewerbung ist leider nicht möglich! 

  • Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung von Seiten der Zulassungsstelle der FU Berlin. Um den Vorbehalt aufzuheben und sich immatrikulieren zu können, benötigen Sie von unserer Seite eine fachliche Einstufung in das Fachsemester auf das Sie sich beworben haben. Um Ihnen diesen sogenannten Anrechnungsbescheid ausstellen zu können benötigen wir folgende Unterlagen:

      • vorläufige Zulassung

      • Kopie des Personalausweises

      • Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule

      • Notensammelbescheinigung in deutscher Sprache, d. h. eine Auflistung aller Noten und Leistungspunkte (Sollten Sie noch auf Noten Ihrer Universität warten, beantragen Sie bitte bei Bewerbung/Zulassung eine Verlängerung Ihrer Frist zur Immatrikulation)

      • Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Prüfungsleistungen (diese ist zumeist im Anhang Ihrer Studienordnung zu finden und gibt einen Überblick über die Lehrinhalte der einzelnen Module)

 

Sollten die von Ihnen erbrachten Leistungen nicht ausreichen, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht möglich und Sie können den unter Vorbehalt zugeteilten Studienplatz nicht antreten. Reicht die Summe der anerkannten Prüfungsleistungen für das Fachsemester aus, für das Sie einen Studienplatz erhalten haben, wird der Vorbehalt der Zulassung aufgehoben und Sie können sich immatrikulieren. In diesem Fall nimmt die Studiengangskoordination die Anerkennung der Prüfungsleistungen, so dass Ihre anerkannten Prüfungsleistungen in unserem Campus Management-System verbucht werden und Sie diese nach erfolgter Immatrikulation einsehen können.

Anerkennung von Leistungen

  • Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) und in einem Male zu beantragen.

  • Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung noch nicht bewertet waren) möglich.

  • Nach der Teilnahme an einer Modulprüfung (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium in diesem Modul ausgeschlossen.

 

Der Studiengangskoordinator: Prof. Dr. Andreas Eggert (studienkoord-bwl@wiwiss.fu-berlin.de) steht bei Fragen zur Verfügung.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Die Studienplätze für höhere Fachsemester werden nach kapazitären Gesichtspunkten über

ein Losverfahren vergeben.

Alle Informationen und Hinweise zum Angebot und Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

 Die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Prüfungsleistungen von anderen
Hochschulen erfolgt nach der Zulassung direkt über den Studiengangskoordinator:
Prof. Dr. Andreas Eggert (studienkoord-bwl@wiwiss.fu-berlin.de)

 Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Notensammelbescheinigung in deutscher Sprache, d. h. eine Auflistung aller Noten
    (keine einzelnen Scheine)
  • Stoffgliederungen, Inhaltsübersichten, Scheine u. ä.

Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich nach
dem Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) und in einem Mal zu beantragen.

Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in
Ausnahmefällen (z. B. wenn Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung noch nicht bewertet
waren, spätestens jedoch bis Ende des ersten Studienjahres) möglich.

Nach der Teilnahme an einer Modulprüfung (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die
Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium in diesem Modul ausgeschlossen.

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre