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Studiengangskoordination VWL

Übersicht



Anerkennung von Modulen aus dem vorherigen Studium

Allgemeine Hinweise 

  • Für Anfragen immer die eigene FU Mail nutzen!
  • Frist & Umfang: Beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium unverzüglich und gesammelt zu Beginn Ihres ersten FU-Semesters.
  • Ausnahme für offene Noten: Nur Kurse, die zum Zeitpunkt Ihres ersten Antrags noch nicht bewertet waren, dürfen Sie nachmelden (maximal bis zum Ende des ersten Studienjahres).
  • Kein Ersatz für FU-Module: Wenn Sie ein Modul bereits erfolgreich an der FU Berlin abgeschlossen haben, können Sie dieses nicht nachträglich durch eine externe Leistung aus einem früheren Studium ersetzen.
  • Keine Verbesserung vorheriger Leistungen: Bei der Anrechnung der Kurse nach Immatrikulation werden alle Kurse berücksichtigt, welche anrechnungsfähig sind. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist selektiv nur gute Leistungen anzuerkennen.

Anrechnung von Modulen

Senden Sie folgende Unterlagen an den Studienkoordinator per E-Mail an anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von allen vorher eingeschrieben Universitäten
  • Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records")
  • Syllabi zu allen Kursen, die Sie anerkannt haben wollen. Bitte senden Sie uns keine Modulhandbücher.
  • Modulabgleich: Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht, in der Sie Ihre bereits absolvierten Module den entsprechenden Modulen der Studien- und Prüfungsordung gegenüberstellen. 

Fachsemester-Einstufung: Sie erhalten von uns eine offizielle Fachsemestereinstufung. Diese müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen im Zulassungsbüro vorlegen.

0 - 24 LPs keine Einstufung in ein höheres Fachsemester
24 - 59 LPs Einstufung in das 2. Fachsemester
60 - 89 LPs Einstufung in das 3. Fachsemester
90 - 119 LPs Einstufung in das 4. Fachsemester 
120 - 149 LPs Einstufung in das 5. Fachsemester 
150 - 180 LPs Einstufung in das 6. Fachsemester 


Abschließende Anerkennung: Erst nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation erfolgt die finale Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen durch die Studiengangsbeauftragten.

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Anerkennung von Praktika vor Studienbeginn

Vor Beginn des Studiums

Tätigkeiten, wie Praktika oder Berufsausbildungen, die vor dem Studium absolviert wurden, können anerkannt werden. 

Während des Studiums

Der Studienkoordinator ist hier nur für die inhaltliche Anerkennung zuständig. Dies geschieht durch das Formular "Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum".

weitere Informationen unter: Career Service 

Bestätigung der Berufsqualifizierung des Praktikums

Für die Prüfung müssen folgende Unterlagen gesendet werden:

  • Tätigkeitsbescheinigung (z. B. Ausschreibung des Praktikums, Praktikumsvertrag, schriftliche Beschreibung eines Vorgesetzten)
  • Voraussichtliche Arbeitsstunden
  • Aktuelle Leistungsübersicht inklusive möglicher Fehlversuche ("Transcript of Records")

Für Praktika innerhlab Deutschlands gilt folgende LP Zuteilung:

Arbeitsstunden LP
120 Stunden 5
240 Stunden 10
360 Stunden 15

Für Auslandspraktika gilt folgende Zuordnung:

Arbeitsstunden im Ausland LP
480 Stunden 20
600 Stunden 25
720 Stunden 30


Es muss dabei einen volkswirtschaftlichen Bezug geben.

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Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Austauschprogramme finden

Ob Europa oder weltweit, die VWL bietet Ihnen ein breites Angebot an Austauschoptionen, dazu den Direktaustausch der FU Berlin. Nach der Immatrikulation: Die vollständige Übersicht aller Optionen finden Sie auf der Lernplattform des Fachbereichs.

Schon vorab reinschauen?

Allgemeine Hinweise

  • Achtung! Laut Wehrpflichtgesetz §3 Abs. 2 gilt seit 01.01.2026:
    "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen"
  • Relevanz: Dieser Leitfaden gilt ausschließlich für Kurse, die Sie sich tatsächlich anrechnen lassen möchten. Freiwillig belegte Zusatzkurse ohne Anerkennungswunsch sind von diesem Prozess ausgenommen.
  • Zuständigkeit: Für die Anerkennung von Auslandsleistungen ist kein direkter Kontakt zum Prüfungsbüro erforderlich. Der gesamte Prozess läuft über die Modulverantwortlichen und die Studiengangskoordination.
  • Support: Sollten trotz dieses Leitfadens Fragen offenbleiben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination unter: anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de

1. Unterlagen und Modulzugehörigkeit

  • Modulabgleich: Ordnen Sie Ihre Auslandskurse eigenständig den Modulen der FU-Prüfungsordnung zu, die die größten inhaltlichen Überschneidungen haben: Studien- und Prüfungsordnung.

2. Fachliche Prüfung

2.1 Erasmus+ Programme

Schreiben Sie den Modulverantwortlichen an und reichen Sie unbedingt folgende Unterlagen ein:

  1. Detaillierte Leistungsübersicht, welche auch Fehlversuche beinhaltet, von der Freien Universität Berlin
  2. Vorausgefülltes OLA
  3. Syllabi aller Kurse, die von dieser Professur fachlich geprüft werden sollen.
  4. Exakte Zuordnung der fachlich zu prüfenden Kurse zu einem Modul der Studien- und Prüfungsordnung.
    • Ein Kurs muss mindestens 4 ECTS haben um geprüft werden zu können

Bei Kursänderungen müssen Sie erneut eine fachliche Prüfung durchführen lassen.

2.2 Keine Erasmus+ Programme (z. B. Direktaustausch)

Schreiben Sie den Modulverantwortlichen an und reichen Sie unbedingt folgende Unterlagen ein:

  1. Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records").
  2. Vorausgefüllte fachliche Prüfung
  3. Syllabi aller Kurse, die von dieser Professur fachlich geprüft werden sollen.
  4. Exakte Zuordnung der fachlich zu prüfenden Kurse zu einem Modul der Studien- und Prüfungsordnung.
    • Ein Kurs muss mindestens einen Arbeitsaufwand von 120 Stunden (4 LP) haben um geprüft werden zu können.

Bei Kursänderungen müssen Sie erneut eine fachliche Prüfung durchführen lassen.

3. Studium und Prüfungsleistungen im Ausland

  • Teilnahme & Abschluss: Besuchen Sie die gewählten Kurse vor Ort und legen Sie die entsprechenden Prüfungsleistungen erfolgreich ab.
  • Kursänderung: Sollte sich Ihre Kursplanung vor Ort ändert (z. B. wegen Kursausfällen), müssen Sie umgehend eine fachliche Prüfung der neuen Kurse druchführen lassen.
  • Frühzeitige Abstimmung: Nur durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme kann sichergestellt werden, dass auch neu gewählte Ersatzkurse später anerkannt werden können.

4. Einreichung nach Rückkehr

Senden Sie folgende Unterlagen nachdem Erhalt Ihrer Noten per E-Mail an anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de:

  1. Transcript of Records (Zeugnis bzw. Notenübersicht) der ausländischen Universität
  2. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular
  3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (FU Berlin)

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail explizit an, welche erbrachten Prüfungsleistungen Sie tatsächlich anerkennen lassen möchten.

5. Anerkennung durch die Studiengangskoordination

  • Eintragung: Die anerkannten Leistungen sind in der Regel nach wenigen Tagen im Campus Management sichtbar.
  • Nachfrage: Sollte der Eintrag nach 14 Tagen noch fehlen, kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination.
  • Wartezeiten: Bitte planen Sie insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit aufgrund des hohen Aufkommens längere Bearbeitungszeiten ein.

Viel Spaß im Ausland und eine gute Reise!

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Modulzuordnung

Juniorprofessur Andreas Asseyer

  • Spieltheorie

Juniorprofessur Philipp Bach

  • Quantitative Methoden (Bezug Machine Learning)

Professur Giacomo Corneo

  • Staat und Allokation
  • Wohlfahrtsstaat und Globalisierung
  • Dogmengeschichte
  • Paradigmen und Kontroversen ökonomischer Theorien
  • Grundlagen und Kontroversen der Marxistischen Wirtschaftstheorie
  • Komparative ¨Okonomie von Wirtschaftssystemen

Professur Natalia Danzer

  • Einführung in die Mikröokonometrie
  • Quantitative Methoden (Bezug Arbeitsmarkt)
  • Einführung in die Arbeitsmarkttheorie

Professur Barbara Fritz

  • Finanzkrisen und Geldsysteme

Professur Britta Gehrke

  • Grundlagen der Makroökonomie
  • Monetäre Außenwirtschaft
  • Außenhandelstheorie und -politik
  • Wirtschaftswachstum
  • Volkswirtschaftliche Rechnungssysteme
  • Makroökonomie
  • Volkswirtschaftstheorie (Bezug Makroökonomie)
  • Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Bezug Makroökonomie)

Professur Jan Marcus

  • Schließende Statistik
  • Stichprobenverfahren

Professur Dieter Nautz

  • Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
  • Einführung in die Ökonometrie
  • Einführung in die Zeitreihenanalyse
  • Angewandte Zeitreihenökonoemtrie

Professur Anja Prummer

  • Grundlagen der Mikroökonomie
  • Mikroökonomie
  • Volkswirtschaftstheorie (Bezug Mikroökonomie)
  • Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Bezug Mikroökonomie)

Professur Ronnie Schöb

  • Europapolitik
  • Umweltökonomik
  • Wirtschaftspolitik
  • Finanzwissenschaftliche Steuerlehre
  • Finanz- und Wirtschaftspolitik
  • Finanz- und Wirtschaftspolitik: Ausgewählte Fragestellungen

Professur Max Steinhardt

  • Wirtschaftsgeschichte

Studiengangskoordination/ Ulrich Schneider

  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre
  • Einführung in die Statistik
  • Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht
  • Statistische Modellierung
  • Quantitative Methoden
  • Supply and Operations Management
  • Management
  • Investition und Finanzierung
  • Entscheidungstheorie
  • Grundlagen externer Unternehmensrechnung
  • Grundlagen der Personalpolitik
  • Grundlagen des Innovationsmanagements
  • Arbeitsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
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Drei-Semester-Vorschau

Hinweise

Studierende im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre müssen

  1. alle Kurse der Grundlagenphase und
  2. jeweils mindestens zwei Kurse aus den Vertiefungs- und Spezialisierungsgebieten

a) Volkswirtschaftstheorie,
b) Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft, und
c) Quantitative Methoden

erfolgreich bestehen.

Darüber hinaus muss jeweils mindestens ein Modul aus den Vertiefungs- und Spezialisierungsgebieten

d) Betriebswirtschaftslehre
e) Privatrecht und Öffentliches Recht
f) Rechtswissenschaft

erfolgreich bestanden werden.

Achtung!

• Es kann nur eine Veranstaltung pro Modul belegt werden.
• Sie müssen mindestens zwei unterschiedliche Rechtsmodule bestehen.


Wintersemester 2026/ 2027

Grundlagenphase (Pflicht)

  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (Schneider)
  • Grundlagen Makroökonomie (Gehrke)
  • Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Nautz)
  • Schließende Statistik (Marcus)
  • Staat und Allokation (Corneo)

Volkswirtschaftstheorie

  • Mikroökonomie (Mikroökonomie II) (Ziegler)
  • Paradigmen & Kontroversen ökonomischer Theorien (Corneo)
  • Spezialmodul: Volkswirtschaftstheorie (Ökonomie des Krieges) (Prummer)
  • Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Digitalisierung) & Wettbewerb (Asseyer)

Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft

  • Umweltökonomik (Schöb)
  • Spezialmodul: Finanz- & Wirtschaftspolitik (Corneo)
  • Finanz- & Wirtschaftspolitik: Ausgewählte Fragestellungen (Development Economics) (Middelanis)

Quantitative Methoden

  • Statistische Modellierung (Schneider)
  • Spezialmodul: Quantitative Methoden: Empirical Economics (Topics in Labour Economics) (Danzer & Marcus)

Sommersemester 2027

Grundlagenphase (Pflicht)

Volkswirtschaftstheorie

Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft

  • Wirtschaftspolitik (Schöb)
  • Einf¨uhrung in die Arbeitsmarkttheorie (Danzer)
  • Komparative Ökonomie von Wirtschaftssystemen (Corneo)
  • Spezialmodul: Finanz- & Wirtschaftspolitik (Prummer & Ziegler)

Quantitative Methoden

  • Einführung in die Ökonometrie (Nautz)
  • Einführung in die Zeitreihenanalyse (Nautz)
  • Einführung in die Mikroökonometrie (Danzer & Marcus)
  • Quantitative Methoden: Ausgewählte Fragestellungen (Data Science for Economists) (Bach)
  • Spezialmodul: Quantitative Methoden (Angewandte Statistische Modellierung) (Schneider)

Wintersemester 2027/ 2028

Grundlagenphase (Pflicht)

  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (Schneider)
  • Grundlagen Makroökonomie (Gehrke)
  • Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Nautz)
  • Schließende Statistik (Marcus)
  • Staat und Allokation (Corneo)

Volkswirtschaftstheorie

  • Mikroökonomie (Mikroökonomie II) (Ziegler)
  • Paradigmen & Kontroversen ökonomischer Theorien (Corneo)
  • Spezialmodul: Volkswirtschaftstheorie (Ökonomie des Krieges) (Prummer)
  • Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Digitalisierung) & Wettbewerb (Asseyer)

Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft

  • Finanzwissenschaftliche Steuerlehre (Lohse)
  • Finanz- & Wirtschaftspolitik: Ausgewählte Fragestellungen (Development Economics) (Middelanis)

Quantitative Methoden

  • Statistische Modellierung (Schneider)
  • Spezialmodul: Quantitative Methoden: Empirical Economics (Topics in Labour Economics) (Danzer & Marcus)
  • Spezialmodul: Angewandte Zeitreihenökonometrie (Nautz)

Allgemeine Hinweise 

  • Frist & Umfang: Beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium unverzüglich und gesammelt zu Beginn Ihres ersten FU-Semesters.
  • Ausnahme für offene Noten: Nur Kurse, die zum Zeitpunkt Ihres ersten Antrags noch nicht bewertet waren, dürfen Sie nachmelden (maximal bis zum Ende des ersten Studienjahres).
  • Kein Ersatz für FU-Module: Wenn Sie ein Modul bereits erfolgreich an der FU Berlin abgeschlossen haben, können Sie dieses nicht nachträglich durch eine externe Leistung aus einem früheren Studium ersetzen.
  • Keine Verbesserung vorheriger Leistungen: Bei der Anrechnung der Kurse nach Immatrikulation werden alle Kurse berücksichtigt, welche anrechnungsfähig sind. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist selektiv nur gute Leistungen anzuerkennen.

Anrechnung von Modulen

Senden Sie folgende Unterlagen an den Studienkoordinator per E-Mail an anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von allen vorher eingeschrieben Universitäten
  • Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records")
  • Syllabi zu allen Kursen, die Sie anerkannt haben wollen. Bitte senden Sie uns keine Modulhandbücher.
  • Modulabgleich: Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht, in der Sie Ihre bereits absolvierten Module den entsprechenden Modulen der Studien- und Prüfungsordung gegenüberstellen. 

Fachsemester-Einstufung: Sie erhalten von uns eine offizielle Fachsemestereinstufung. Diese müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen im Zulassungsbüro vorlegen.

0 - 24 LPs keine Einstufung in ein höheres Fachsemester
24 - 59 LPs Einstufung in das 2. Fachsemester
60 - 89 LPs Einstufung in das 3. Fachsemester
90 - 119 LPs Einstufung in das 4. Fachsemester 
120 - 149 LPs Einstufung in das 5. Fachsemester 
150 - 180 LPs Einstufung in das 6. Fachsemester 


Abschließende Anerkennung: Erst nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation erfolgt die finale Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen durch die Studiengangsbeauftragten.

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FAQ

1. Wann muss ich die Anerkennung beantragen?

Die Anerkennung muss unverzüglich zu Beginn des Studiums, also im ersten FU-Semester, und in einem einzigen Antrag gestellt werden.

2. Kann ich Leistungen nachträglich anerkennen lassen?

Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung noch nicht bewertet waren, spätestens jedoch bis Ende des ersten Studienjahres.

3. Wie viele ECTS oder SWS muss eine Lehrveranstaltung haben, damit sie anerkannt wird?

Es müssen mindestens 4 ECTS erbracht worden sein, was in der Regel 2/3 der eigentlichen Punktzahl des jeweiligen Moduls entspricht.

4. Welche Unterlagen benötige ich für die Anerkennung?

Benötigt werden: Zulassungsbescheinigung, Notensammelbescheinigung auf Deutsch, Stoffgliederungen bzw. Inhaltsübersichten sowie die letzte Studienbuchseite mit Angabe der Hochschulsemester.

5. An wen wende ich mich für die Anerkennung?

Anfragen können per E-Mail an VWL-Studienberatung@wiwiss.fu-berlin.de gestellt werden.

6. Wie lasse ich Auslandsleistungen (z. B. Erasmus) anerkennen?

Dafür ist der jeweilige Fachprüfer zuständig. Es müssen Unterlagen zu Benotung, Inhalt, Dauer und Art der Prüfung vorgelegt werden.

7. Was gilt, wenn bereits per Learning Agreement eine Anerkennung zugesagt wurde?

Das Learning Agreement oder ein Ausdruck der entsprechenden E-Mail muss zur Sprechstunde mitgebracht werden.

8. Was zählt als "vorangegangenes Studium"?

Gemeint sind Studienleistungen von anderen Hochschulen oder aus einem früheren Studiengang unabhängig davon, ob dieser abgeschlossen wurde oder nicht.

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Beratung

Bei offenen Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit gerne melden. Anfragen können per E-Mail an VWL-Studienberatung@wiwiss.fu-berlin.de gestellt werden, alternativ ist auch eine telefonische Kontaktaufnahme oder ein persönliches Gespräch möglich. Alle Anliegen werden schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet, jedoch kann die Rückmeldung je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

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