Anerkennung der Leistungen aus einem früheren Studium
Allgemeine Hinweise
- Frist & Umfang: Beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium unverzüglich und gesammelt zu Beginn Ihres ersten FU-Semesters.
- Ausnahme für offene Noten: Nur Kurse, die zum Zeitpunkt Ihres ersten Antrags noch nicht bewertet waren, dürfen Sie nachmelden (maximal bis zum Ende des ersten Studienjahres).
- Kein Ersatz für FU-Module: Wenn Sie ein Modul bereits erfolgreich an der FU Berlin abgeschlossen haben, können Sie dieses nicht nachträglich durch eine externe Leistung aus einem früheren Studium ersetzen.
- Keine Verbesserung vorheriger Leistungen: Bei der Anrechnung der Kurse nach Immatrikulation werden alle Kurse berücksichtigt, welche anrechnungsfähig sind. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist selektiv nur gute Leistungen anzuerkennen.
Anrechnung von Modulen
Senden Sie folgende Unterlagen an den Studienkoordinator per E-Mail an anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von allen vorher eingeschrieben Universitäten
- Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records")
- Syllabi zu allen Kursen, die Sie anerkannt haben wollen. Bitte senden Sie uns keine Modulhandbücher.
- Modulabgleich: Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht, in der Sie Ihre bereits absolvierten Module den entsprechenden Modulen der Studien- und Prüfungsordung gegenüberstellen.
Fachsemester-Einstufung: Sie erhalten von uns eine offizielle Fachsemestereinstufung. Diese müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen im Zulassungsbüro vorlegen.
| 0 - 24 LPs | keine Einstufung in ein höheres Fachsemester |
| 24 - 59 LPs | Einstufung in das 2. Fachsemester |
| 60 - 89 LPs | Einstufung in das 3. Fachsemester |
| 90 - 119 LPs | Einstufung in das 4. Fachsemester |
| 120 - 149 LPs | Einstufung in das 5. Fachsemester |
| 150 - 180 LPs | Einstufung in das 6. Fachsemester |
Abschließende Anerkennung: Erst nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation erfolgt die finale Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen durch die Studiengangsbeauftragten.
Anerkennung von Tätigkeiten
Vor Beginn des Studiums
Tätigkeiten, wie Praktika oder Berufsausbildungen, die vor dem Studium absolviert wurden, können anerkannt werden.
Während des Studiums
Der Studienkoordinator ist hier nur für die inhaltliche Anerkennung zuständig. Dies geschieht durch das Formular "Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum".
weitere Informationen unter: Career Service
Bestätigung der Berufsqualifizierung des Praktikums
Für die Prüfung müssen folgende Unterlagen gesendet werden:
- Tätigkeitsbescheinigung (z. B. Ausschreibung des Praktikums, Praktikumsvertrag, schriftliche Beschreibung eines Vorgesetzten)
- Voraussichtliche Arbeitsstunden
- Aktuelle Leistungsübersicht inklusive möglicher Fehlversuche ("Transcript of Records")
| 120 Stunden | =5 LP | Berufsbezogenes Praktikum |
| 240 Stunden | =10 LP |
Berufsbezogenes Praktikum |
| 360 Stunden | =15 LP |
Berufsbezogenes Praktikum |
| 480 Stunden | =20 LP |
Berufsbezogenes Auslandspraktikum |
| 600 Stunden | =25 LP |
Berufsbezogenes Auslandspraktikum |
| 720 Stunden | =30 LP |
Berufsbezogenes Auslandspraktikum |
Es muss dabei einen volkswirtschaftlichen Bezug geben.
Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland
Allgemeine Hinweise zum Prozess
- Achtung! Laut Wehrpflichtgesetz §3 Abs. 2 gilt seit 01.01.2026:
"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen" - Relevanz: Dieser Leitfaden gilt ausschließlich für Kurse, die Sie sich tatsächlich anrechnen lassen möchten. Freiwillig belegte Zusatzkurse ohne Anerkennungswunsch sind von diesem Prozess ausgenommen.
- Zuständigkeit: Für die Anerkennung von Auslandsleistungen ist kein direkter Kontakt zum Prüfungsbüro erforderlich. Der gesamte Prozess läuft über die Modulverantwortlichen und die Studiengangskoordination.
- Support: Sollten trotz dieses Leitfadens Fragen offenbleiben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination unter: anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de
1. Unterlagen und Modulzugehörigkeit
- Formular: Laden Sie das Anerkennungsformular herunter und füllen Sie es vollständig aus.
- Modulabgleich: Ordnen Sie Ihre Auslandskurse eigenständig den Modulen der FU-Prüfungsordnung zu, die die größten inhaltlichen Überschneidungen haben: Studien- und Prüfungsordnung.
2.1 Fachliche Prüfung und Anerkennung (Erasmus-Programme)
Schreiben Sie den Modulverantwortlichen an und reichen Sie unbedingt folgende Unterlagen ein:
- Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records").
- Vorausgefülltes OLA
- Syllabi aller Kurse, die von dieser Professur fachlich geprüft werden sollen.
- Exakte Zuordnung der fachlich zu prüfenden Kurse zu einem Modul der Studien- und Prüfungsordnung.
-
Ein Kurs muss mindestens 4 ECTS haben.
-
Bei Kursänderungen müssen Sie ein weiteres OLA erneut ausfüllen und die fachliche Prüfung einholen.
Für die Anerkennung benötigen wir keine Immatrikulationsbescheinigung, sondern ein aktuelles Transcript of Records von der FU Berlin. Diese dient uns dazu, zu prüfen, ob das entsprechende Modul nicht bereits erfolgreich abgeschlossen wurde.
2.2 Fachliche Prüfung und Anerkennung (keine Erasmus-Programme)
Schreiben Sie den Modulverantwortlichen an und reichen Sie unbedingt folgende Unterlagen ein:
- Zeugnis bzw. Notenübersicht aller vorherigen Universitäten ("Transcript of Records").
- Vorausgefüllte fachliche Prüfung
- Syllabi aller Kurse, die von dieser Professur fachlich geprüft werden sollen.
- Exakte Zuordnung der fachlich zu prüfenden Kurse zu einem Modul der Studien- und Prüfungsordnung.
-
Ein Kurs muss mindestens 4 ECTS haben.
-
Bei Kursänderungen müssen Sie das Dokument "fachliche Prüfung" ausfüllen und einholen.
Für die Anerkennung benötigen wir keine Immatrikulationsbescheinigung, sondern ein aktuelles Transcript of Records von der FU Berlin. Diese dient uns dazu, zu prüfen, ob das entsprechende Modul nicht bereits erfolgreich abgeschlossen wurde.
3. Studium und Prüfungsleistungen im Ausland
- Teilnahme & Abschluss: Besuchen Sie die gewählten Kurse vor Ort und legen Sie die entsprechenden Prüfungsleistungen erfolgreich ab.
- Kursänderung: Informieren Sie die Studiengangskoordination umgehend, falls sich Ihre Kursplanung vor Ort ändert (z. B. wegen Kursausfällen).
- Frühzeitige Abstimmung: Nur durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme kann sichergestellt werden, dass auch neu gewählte Ersatzkurse später anerkannt werden können.
4. Einreichung nach Rückkehr
Senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail an anerkennungvwl@wiwiss.fu-berlin.de:
- Zeugnis bzw. Notenübersicht der ausländischen Universität ("Transcript of Records")
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (FU Berlin)
Konkretisierung: Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail explizit an, welche erbrachten Prüfungsleistungen Sie tatsächlich anerkennen lassen möchten.
5. Anerkennung durch die Studiengangskoordination
- Eintragung: Die anerkannten Leistungen sind i. d. R nach wenigen Tagen im Campus Management sichtbar.
- Nachfrage: Sollte der Eintrag nach 14 Tagen noch fehlen, kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination.
- Wartezeiten: Bitte planen Sie insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit aufgrund des hohen Aufkommens längere Bearbeitungszeiten ein.
Viel Spaß im Ausland und eine gute Reise!
Modulzuordnung
Juniorprofessur Andreas Asseyer
- Spieltheorie
Juniorprofessur Philipp Bach
- Quantitative Methoden (Bezug Machine Learning)
Professur Giacomo Corneo
- Staat und Allokation
- Wohlfahrtsstaat und Globalisierung
- Dogmengeschichte
- Paradigmen und Kontroversen ökonomischer Theorien
- Grundlagen und Kontroversen der Marxistischen Wirtschaftstheorie
- Komparative ¨Okonomie von Wirtschaftssystemen
Professur Natalia Danzer
- Einf¨uhrung in die Mikröokonometrie
- Quantitative Methoden (Bezug Arbeitsmarkt)
- Einf¨uhrung in die Arbeitsmarkttheorie
Professur Barbara Fritz
- Finanzkrisen und Geldsysteme
Professur Britta Gehrke
- Grundlagen der Makroökonomie
- Monetäre Außenwirtschaft
- Außenhandelstheorie und -politik
- Wirtschaftswachstum
- Volkswirtschaftliche Rechnungssysteme
- Makroökonomie
- Volkswirtschaftstheorie (Bezug Makroökonomie)
- Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Bezug Makroökonomie)
Professur Jan Marcus
- Schließende Statistik
- Stichprobenverfahren
Professur Dieter Nautz
- Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
- Einf¨uhrung in die Ökonometrie
- Einführung in die Zeitreihenanalyse
- Angewandte Zeitreihenökonoemtrie
Professur Anja Prummer
- Grundlagen der Mikroökonomie
- Mikroökonomie
- Volkswirtschaftstheorie (Bezug Mikroökonomie)
- Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Bezug Mikroökonomie)
Professur Ronnie Schöb
- Europapolitik
- Umweltökonomik
- Wirtschaftspolitik
- Finanzwissenschaftliche Steuerlehre
- Finanz- und Wirtschaftspolitik
- Finanz- und Wirtschaftspolitik: Ausgewählte Fragestellungen
Professur Max Steinhardt
- Wirtschaftsgeschichte
Studiengangskoordination/Ulrich Schneider
- Einführung in die Volkswirtschaftslehre
- Einführung in die Statistik
- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Statistische Modellierung
- Quantitative Methoden
- Supply and Operations Management
- Management
- Investition und Finanzierung
- Entscheidungstheorie
- Grundlagen externer Unternehmensrechnung
- Grundlagen der Personalpolitik
- Grundlagen des Innovationsmanagements
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Drei-Semester-Vorschau
Hinweise
Studierende im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre müssen
- alle Kurse der Grundlagenphase und
- jeweils mindestens zwei Kurse aus den Vertiefungs- und Spezialisierungsgebieten
a) Volkswirtschaftstheorie,
b) Wirtschaftspolitik & Finanzwissenschaft, und
c) Quantitative Methoden
erfolgreich bestehen.
Darüber hinaus muss jeweils mindestens ein Modul aus den Vertiefungs- und Spezialisierungsgebieten
d) Betriebswirtschaftslehre
e) Privatrecht und Öffentliches Recht
f) Rechtswissenschaft
erfolgreich bestanden werden.
Achtung!• Es kann nur eine Veranstaltung pro Modul belegt werden.
• Sie müssen mindestens zwei unterschiedliche Rechtsmodule bestehen.
Sommersemester 2026
Grundlagenphase (Pflicht)
Volkswirtschaftstheorie
- Makroökonomie (Gehrke)
- Monetäre Außenwirtschaft (Syrichas)
- Spezialmodul: Volkswirtschaftstheorie (Mohr)
- Spieltheorie (Asseyer)
- Verhaltensökonomie (Mohr)
Wirtschaftspolitik & Finanzwissenschaft
- Finanzwissenschaftliche Steuerlehre (Lohse)
- Komparative Ökonomie von Wirtschaftssystemen (Corneo)
- Finanzkrisen & Geldsysteme (Fritz)
Quantitative Methoden
- Einführung in die Mikroökonometrie (Marcus)
- Stichprobenverfahren (Machine Learning) (Bach)
- Spezialmodul: Quantitative Methoden (Angewandte Statistische Modellierung) (Schneider)
- Spezialmodul: Angewandte Zeitreihenökonometrie (Nautz)
Wintersemester 2026/2027
Grundlagenphase (Pflicht)
- Einführung in die Volkswirtschaftslehre (Schneider)
- Grundlagen Makroökonomie (Gehrke)
- Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Nautz)
- Schließende Statistik (Marcus)
- Staat und Allokation (Corneo)
Volkswirtschaftstheorie
- Mikroökonomie (Mikroökonomie II) (Ziegler)
- Paradigmen & Kontroversen ökonomischer Theorien (Corneo)
- Spezialmodul: Volkswirtschaftstheorie (Ökonomie des Krieges) (Prummer)
- Volkswirtschaftstheorie: Ausgewählte Fragestellungen (Digitalisierung) & Wettbewerb (Asseyer)
Wirtschaftspolitik & Finanzwissenschaft
- Umwelt¨okonomik (Schöb)
- Spezialmodul: Finanz- & Wirtschaftspolitik (Corneo)
- Finanz- & Wirtschaftspolitik: Ausgewählte Fragestellungen (Development Economics) (Middelanis)
Quantitative Methoden
- Statistische Modellierung (Schneider)
- Spezialmodul: Quantitative Methoden: Empirical Economics (Topics in Labour Economics) (Danzer & Marcus)
Sommersemester 2027
Grundlagenphase (Pflicht)
Volkswirtschaftstheorie
Wirtschaftspolitik & Finanzwissenschaft
- Wirtschaftspolitik (Schöb)
- Einf¨uhrung in die Arbeitsmarkttheorie (Danzer)
- Komparative Ökonomie von Wirtschaftssystemen (Corneo)
- Spezialmodul: Finanz- & Wirtschaftspolitik (Prummer & Ziegler)
Quantitative Methoden
- Einführung in die Ökonometrie (Nautz)
- Einführung in die Zeitreihenanalyse (Nautz)
- Einführung in die Mikroökonometrie (Danzer & Marcus)
- Quantitative Methoden: Ausgewählte Fragestellungen (Data Science for Economists) (Bach)
- Spezialmodul: Quantitative Methoden (Angewandte Statistische Modellierung) (Schneider)
