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Das Verfassen einer Bachelorarbeit

Veränderte Lage Coronavirus (2019-nCOV)

Wegen der derzeitigen Lage durch das Coronavirus ist es nicht immer möglich die Bachelorarbeit wie bisher durch das Formular zu vergeben. Daher ist es auch möglich, die Lehrstühle direkt anzuschreiben und nach einem Betreuungsplatz zu fragen. Eine Auflistung der Professuren finden sie hier.

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, ein Thema aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaft unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse schriftlich angemessen darzustellen und zu dokumentieren.

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in §10 Abs. 2 ff. der Prüfungsordnung aufgeführt sind. Die Bachelorarbeit umfasst grundsätzlich etwa 30 Seiten bzw. 9.000 Wörter.

Das Thema der Arbeit soll so beschaffen sein, dass die Arbeit innerhalb der Bearbeitungszeit (12 Wochen) abgeschlossen werden kann. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, eigene Themenvorschläge zu machen. Ein Anspruch auf deren Umsetzung besteht nicht.

Generelle Informationen zur Anfertigung einer Bachelorarbeit im Bereich Volkswirtschaftslehre finden Sie in dem folgenden Leitfaden.

Bitte beachten Sie, dass die Note der Bachelorarbeit nicht im Noten- und Punktekonto, sondern nur in der Leistungsübersicht unter Bescheinigungen im Campus Management angezeigt wird.

Beachten Sie bitte folgende Punkte für das Anmeldeverfahren und die Organisation der Arbeit

Bewerbung

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit. Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, drucken Sie dieses Formular aus.

Füllen Sie das Formular aus, tragen Sie die Rangfolge Ihrer Prioritäten bzgl. der Betreuerin/des Betreuers ein und reichen Sie es bei der Professur Ihrer ersten Priorität ein.

Sobald das Thema und der Beginn der Arbeit feststehen, bestätigen Sie diese mit einer Unterschrift ( ganz unten) und reichen die Anmeldung unverzüglich im Prüfungsbüro ein.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeit nur als angemeldet gilt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der hohen Anzahl erhalten Sie vom Prüfungsbüro keine Bestätigung über die Anmeldung.

Achtung: Wir empfehlen Ihnen, sich eine Kopie des Antrags zu machen, bzw. sich Ihren Abgebetermin zu notieren!


Alternativ: Wenn Sie bereits wissen, bei wem Sie ihre Bachelorarbeit schreiben können oder ein Thema wissen, ist es ebenfalls möglich, die Professur selbst anzuschreiben. Diese wird Ihnen dann mitteilen, ob es derzeit möglich ist Sie zu betreuen oder nicht.

Einreichung

Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Prüfungsbüros über die aktuellen Formalien dazu.

Verlängerung wegen Krankheit
Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der FU Berlin müssen Studierende, die aus Krankheitsgründen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit benötigen, folgendes beachten:

Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn die Krankheit mit amtsärztlichem Attest nachgewiesen wird.

Ausnahme: Die Krankheit kann auf anderem Wege glaubhaft gemacht werden (z. B. durch die Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt). Ein einfaches ärztliches Attest ist nicht ausreichend.

Jeder Krankheitsfall wird individuell geprüft. Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, wird die Verlängerung kürzer sein, als die Krankheitsdauer.

Serviceangebote der Bibliothek

Weiterhin möchte wir auf das Serviceangebot der Fachbereichsbibliothek hinweisen, die Sie mit folgenden Schulungen unterstützt:

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre