Abschlussarbeit
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Verlängerung aus fachlichen Gründen:Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit aus fachlichen Gründen ist in Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer möglich.Um die Verlängerung bearbeiten zu können, senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit der Begründung Ihrer Verlängerung sowie die Bestätigung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers, die den Zeitraum der Verlängerung angibt.
Um die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus Krankheitsgründen zu verlängern, benötigen Sie gemäß SPO ein amtsärztliches Attest. Aufgrund von COVID-19 ist dies derzeit jedoch nur schwer möglich. Bitte senden Sie uns stattdessen einen Nachweis Ihrer Erkrankung in Form eines ärztlichen Attests:
- Das Attest muss den Titel „ärztliches Attest“ tragen.
- Auf dem Attest müssen die Symptome der Erkrankung und die vom Arzt empfohlene Dauer der Verlängerung aufgeführt sein.
- Das Attest muss dem Prüfungsbüro bis spätestens 3 Werktage (inkl. Samstage) nach dem Ausstellungsdatum vorliegen (bei Postversand zählt das Datum des Poststempels).
- Persönlichkeitsprägende Erkrankungen, Prüfungsangst und andere dauerhafte psychisch begründete Einschränkungen gelten als nicht nachteilsausgleichsfähige Erkrankungen.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit, die die o. g. Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.