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Pflichtpraktikum

Die ABV-Kompetenz kann auch in Form eines obligatorischen Berufspraktikums erworben werden.

Das Praktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen und Eigenarten der Praxis konfrontieren. Es dient der Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und hat damit eine Orientierungsfunktion für eine realitätsgerechte Ausrichtung des Studiums. Grundsätzlich obliegen die Praktikumsmodule der ABV der Verantwortung des Career Service der Freien Universität Berlin.
Praktikumsmodule schließen ein Kolloquium sowie einen Praktikumsbericht ein und finden studienbegleitend statt. Sie werden über das Campus Management System angemeldet und abgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob die praktische Tätigkeit als klassisches Praktikum in Vollzeitbeschäftigung z.B. während der Semesterferien absolviert werden oder in regelmäßiger Teilzeitbeschäftigung (z.B. als Werkstudent). Das Praktikum sollte jedoch nicht im elterlichen Betrieb durchgeführt werden.

1.    Praktikumsstellen finden Sie z. B. auf der Homepage des Fachbereichs unter:
http://www.fu-berlin.de/wiwiss/campus/jobs-und-praktika/ oder den Seiten des Career Service.

so auch das jeweilige "Praktikum der Woche", das sich dadurch auszeichnet, dass sich die Unternehmen durch einen eigens geschaffenen Praktikumskodex freiwillig verpflichten, die Qualität des Praktikums sicher zu stellen.

... oder Sie suchen sich Ihr Praktikum selbstständig.

2.    Allgemeine Informationen zum Praktikum (Angebote zu Kolloquien, Details zum Praktikumsbericht etc.) finden Sie hier.

3.    Das obligatorische Praktikumsmodul im Rahmen des Studienbereichs Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) besteht aus zwei Bestandteilen:

  • Berufspraktikum
  • Colloquium (Workshops zu unterschiedlichen Themen)

Die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen und der Praktikumsbericht sind verpflichtend. Außerdem muss die Bestätigung des Praktikumsgebers unbedingt die Tätigkeiten sowie den Zeitraum und die geleistete Gesamtstundenanzahl ausweisen. Vorgelegt werden muss zur Anerkennung das Original mit Firmenstempel.

4.    Anmeldung über Campus Management (CM) zu den Präsenzveranstaltungen!!! Die Anmeldung ist nötig, auch, wenn noch kein konkreter Praktikumsplatz vorliegt. Sie können das Praktikum vor aber auch nach Absolvierung des Moduls durchführen. Hauptsache, Sie haben den ABV Bereich zum Abschluss des Studiums komplett absolviert.  Die Erfassung erfolgt durch den Career Service (careerservice@fu-berlin.de).

5.    Mögliche Varianten des Praktikums (ausgehend von 40 Wochenstd. Vollzeit)

  5 LP

120 Std

3 Wochen + Veranstaltung und Selbstlernzeit

10 LP

240 Std

6 Wochen + Veranstaltung und Selbstlernzeit

15 LP

360 Std

9 Wochen + Veranstaltung und Selbstlernzeit

Es gibt zudem die Möglichkeit ein Auslandspraktikum mit 20, 25 oder 30 LP zu absolvieren.

Die Betreuung der Erasmus+-Praktikumsförderung erfolgt im Büro für Internationale Studierendenmobilität (erasmus-support@fu-berlin.de) 

Alle Informationen zu Erasmus+ Praktika finden Sie hier.

Auch frühere Praktika nach dem Abitur können anerkannt werden, wenn sie den hier genannten Voraussetzungen entsprechen und nicht länger als 2 Jahre vor Studienaufnahme erfolgt sind (siehe 7. FAQ)

6.    Praktikumsbericht

  • Der Bericht ist Voraussetzung für die Anrechnung der LP. Er sollte 6 Seiten umfassen und ist per e-mail an den Career-Service zu richten (genaueres dazu auf den Seiten des Career-Service).
  • Der Bericht wird nicht benotet.
  • Der Bericht muss nicht vom Fachbereich bestätigt werden.
  • Als Deckblatt für den Bericht steht Ihnen folgender Vordruck zur Verfügung.
  • Der Bericht soll im Kern eine Beschreibung des Unternehmens und der Tätigkeiten umfassen. Folgende Fragen könnten Ihnen hierzu ein Leitfaden sein:
    • Einbringen von Kenntnissen aus dem Studium?
    • Auswirkungen auf das Studium?
    • Wie sieht der Alltag in diesem Beruf aus?
    • Welche Erwartungen hatten Sie an das Praktikum?
    • Wie war die Betreuung?
    • Welche Kenntnisse und Fähigkeiten haben Sie erworben?
    • Welcher Zusammenhang bestand zwischen Studium und Praktikum?
    • Würden Sie das Unternehmen bzw. ein Praktikum dieser Art als lehrreich weiterempfehlen?

7.   FAQS

  1. Unter welchen Umständen lassen sich praktische Tätigkeiten bzw. Berufserfahrung anerkennen?
    Eine direkte Anerkennung von Praktikumsmodulen durch den Fachbereich erfolgt ausschließlich in Ausnahmefällen und setzt den Nachweis über die abgeleisteten Gesamtstunden für das entsprechende Modul voraus. Dieser Nachweis erfolgt typischerweise in Form eines Zeugnisses. Bei fortdauernden Tätigkeiten genügt ein Zwischenzeugnis unter Angabe der regelmäßigen Arbeitszeit und des Aufgabengebietes vom Arbeitgeber, sofern die anzuerkennenden Stunden bereits abgeleistet wurden. Die direkte Anerkennung durch den Fachbereich erfolgt, vorbehaltlich der Prüfung durch den Studiengangskoordinator, in folgenden Fällen:
    1. Abgeschlossene Berufsausbildungen mit wirtschaftswissenschaftlicher Relevanz (15 LP).
    2. Praktika und Berufstätigkeiten, im obigen Sinne, die vor Aufnahme des Bachelorstudiengangs an der FU Berlin absolviert wurden, aber nicht länger als zwei Jahre vor Erstimmatrikulation zurückliegen.
    3. Selbstständige Tätigkeiten bei Vorlage entsprechender Bestätigungen der Beschäftigung durch mehrere Auftraggeber.
  2. Zu wem gehe ich wegen einer Anerkennung von Berufserfahrung als Praktikumsmodul?
    Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsbüro (pruefungsbuero@wiwiss.fu-berlin.de) oder die Studiengangskoordinatoren (BWL, VWL).
  3. Lassen sich auch Wehrdienst oder entsprechende Ersatzleistungen als Berufspraktikum anrechnen?
    Nein. Es erfolgt keine Anerkennung von nach Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes „Ersatzdienst“ genannten Tätigkeiten, die anstelle des Wehrdienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet wurden (Zivildienst, freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr o.ä.).
  4. Bedeutet eine Anerkennung, dass ich kein Kolloquium besuchen und keinen Bericht verfassen muss?
    Ja. Wenn Ihnen gemäß 7.1 eine Tätigkeit direkt angerechnet wird, dann erübrigt sich der nachträgliche Besuch von Kolloquium und das Verfassen eines Berichtes.
  5. Ist eine kaufmännische Ausbildung anrechenbar?
    Ja. Sie können Ihre Ausbildung mit der maximalen LP-Anzahl (15 LP) anrechnen lassen. Die Anrechnung können Sie wie in 7.1 beschrieben bei Ihrem Studiengangskoordinatoren (BWL, VWL) beantragen.
  6. Ist es möglich, das Praktikum in zwei Teilen zu absolvieren?
    Ja. Sie können z. B. ein 15 LP Praktikum in z. B. 2 x 5 Wochen aufteilen. Wenn es sich um unterschiedliche Firmen handelt, ist dies allerdings nicht empfehlenswert, da der Lerneffekt gering ist. Außerdem müssen Sie einen Bericht schreiben und im Career Service Center abgeben.
    Es ist allerdings nicht in Campus Management vorgesehen, dass Sie sich erst zu einem 5 LP Modul anmelden und dann noch zu einem 10 P Modul anmelden. Bitte überlegen Sie vorab genau, welchen Umfang das Praktikum haben soll, um Irritationen bei der Anrechnung zu vermeiden.
  7. Können Zeiten einer Tätigkeit als Werkstudent, stud. HK , Teaching Assistant oder ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis in das Praktikumsmodul eingebracht werden?
    Im Regelfall nicht. Dies muss im Einzefall durch den Prüfungsausschuss geprüft werden. Hintergrund ist, dass Sie als Studierende den Berufsalltag außerhalb der Universität kennenlernen.
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