Master FAQs
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Welche Sprachnachweise muss ich erbringen und welche Nachweise reichen dafür?
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Kann ich meine Bachelorarbeit auch in elektronischer Form einreichen?
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Ich erfülle nicht alle Zulassungsvoraussetzungen – was kann ich machen?
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Kann ich meine bisherigen Studienleistungen anrechnen lassen?
1. Wie lange dauert das Masterstudium?
Das Masterstudium dauert insgesamt zwei Jahre (vier Semester). Die Masterstudiengänge der BWL sehen vor, das zweite bzw. dritte Semester im Ausland zu absolvieren. In den Masterstudiengängen der VWL empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt im dritten Fachsemester.
2.Welchen Abschluss kann ich erlangen?
Der Studiengang wird dem Abschluss „Master of Science“ beendet.
3.Welche Qualifikationen muss ich mitbringen?
Informationen zum Anforderungsprofil der VWL-Masterstudiengänge finden Sie auf den Internetseiten des Masters of Science in Economics und des Masters of Science in Public Economics.
Die Vergabesatzungen der drei BWL Masterstudiengänge finden Sie hier:
4.Welche Sprachnachweise muss ich erbringen und welche Nachweise reichen dafür?
Englischkenntnisse Niveau B2 sind (alternativ) nachzuweisen durch:
- 7 Schuljahre Englisch (Nachweis durch beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses)
- TOEFL-Test (Nachweis durch beglaubigte Kopie des Testergebnisses):
-ibT 80 Punkte / Paper 500 / Computer 170 - IELTS 5.0
- Cambridge Examinations:
-First Certificate (FCE) / Advanced (CAE) / Proficiency (CPE)
Stand: Juli 2008, aktuelle Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der FU: http://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/zugangsvoraussetzungen.html
Deutschkenntnisse sind nachzuweisen durch (alternativ):
- TestDaF (TDN 4 in allen vier Teilprüfungen)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-3, DSH-2)
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut im Auftrag der LMU München)
- Deutsches Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- Feststellungsprüfung: DSH-3 oder DSH-2 einer anderen deutschen Hochschule (Studienkolleg)
- Erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschsprachigen Hochschule
Wenn Sie im TESTDaF in jeder Teilprüfung mindestens die Niveaustufe TDN 3 erreicht oder wenn Sie die DSH-1 bestanden haben, erhalten Sie ggf. eine auf maximal ein Semester befristete Zulassung zum Fachstudium mit der Auflage, einen studienbegleitenden Deutschkurs zu besuchen und die DSH zu wiederholen. Wenn Sie bei dieser Wiederholung mit DSH-2 oder DSH-3 bestehen, dürfen Sie das Studium fortsetzen.
Stand: Juli 2008, aktuelle Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der FU: http://www.fu-berlin.de/studienbewerber/kompass/deutschkenntnisse/index.html
5.Muss ich ein Auslandssemester absolvieren?
Das Absolvieren eines Semesters im Ausland wird dringend empfohlen und ist im Studienverlaufsplan vorgesehen (FACTS-Master: 2. Semester, M&M-Master: 3. Semester). Dies ist jedoch nicht zwingend. Es können auch weiterhin Module des Masterprogramms an der FU belegt werden. Diese sind dann aber auch zum Teil in englischer Sprache zu absolvieren. Näheres ist mit der Studienberatung abzusprechen.
In den Masterstudiengängen der VWL ist das Absolvieren eines oder mehrerer Auslandssemesters keine Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich ein Auslandssemester zu absolvieren (vornehmlich im 3. Fachsemester).
6.Kann ich meine Bachelorarbeit auch in elektronischer Form einreichen?
Bei einer Bewerbung für den M&M-Master ist eine Vorlage der Abschlussarbeit in elektronischer Form nicht möglich. Die Arbeit ist in der Form einzureichen, wie sie am betreuenden Lehrstuhl abgegeben wurde. Der Name des Lehrstuhls ist anzugeben. Bei einer Bewerbung für den FACTS-Master kann die Abschlussarbeit auch als pdf-Datei auf einem Datenträger eingereicht werden. Arbeiten, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen autorisiert übersetzt werden.
Bei einer Bewerbung für die VWL-Masterstudiengänge muss die Bachelorarbeit nicht eingereicht werden. Die Frage der Form erübrigt sich.
7. Muss ich mich online oder auf dem Postweg bewerben? Wo muss ich meine Bewerbungsunterlagen hinschicken?
Die Bewerbung erfolgt generell (d.h. bei deutschen Studierenden mit deutschem oder ausländischem Studienabschluss oder ausländischen Studierenden mit deutschem Hochschulabschluss) zentral über die Zulassungsstelle der FU (Ausnahme: ausländische Bewerber s.u.) folgendermaßen:
a) Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars
b) Einsendung der zusätzlichen Dokumente (Abschlusszeugnis, Sprachnachweise, Bachelorarbeit, Ausdruck Online-Bewerbung) auf dem Postweg an die zentrale Zulassungsstelle der FU Berlin (bis 15. August, 24 Uhr --> es gilt der Eingangsstempel der Freien Universität Berlin)
Freie Universität Berlin
Bereich Bewerbung und Zulassung
Iltisstraße 1
D-14195 Berlin
Ausländische Bewerber (d.h. Bewerbung ohne deutsche Staatsbürgerschaft und ohne deutschen Hochschulabschluss, s. Frage 8) bewerben sich über uni-assist. Uni-assist prüft, ob die Bewerbung den formalen Voraussetzungen entspricht (Die Zulassungsvoraussetzungen gelten entsprechend). Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin. Das Online Bewerbungsformular, Informationen über die Bewerbungsadresse, den Ablauf der Bewerbung und zur Höhe des Entgelts finden Sie auf den Webseiten von uni-assist.
8.Wer ist „ausländischer Studierender“?
Ausländischer Studierender ist, wer
- keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
- keinen deutschen Hochschulabschluss gemacht hat.
Alle anderen Studierende, d.h.
- deutsche Staatsbürger mit ausländischem Hochschulabschluss oder
- nicht-deutsche Staatsbürger mit deutschem Hochschulabschluss zählen als inländische Studierende.
9.Kann ich ein Motivationsschreiben beifügen?
Ein Motivationsschreiben wird bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt; es ist allerdings möglich ein Motivationsschreiben beizufügen.
10.Wie läuft das Auswahlverfahren?
Zunächst prüft die Zulassungsstelle, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. 20 % der verfügbaren Plätze werden daraufhin unter Berücksichtigung der Vorabquote des Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) vergeben (dies betrifft u.a. Härtefallregelungen).
Anschließend wird auf Grundlage der Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Rangliste erstellt. Vergeben werden die restlichen 80 % der Studienplätze folgendermaßen:
85 % der verfügbar gebliebenen Studienplätze werden ausschließlich nach dem Ergebnis des ersten Hochschulabschlusses vergeben.
Für die Vergabe der restlichen 15 % werden in den BWL-Masterstudiengängen dreimal so viele Bewerber wie Plätze zu einem Gespräch eingeladen, dessen Ergebnis in die Vergabeentscheidung einfließt. In den VWL-Masterstudiengängen tritt neben die Durchschnittsnote eine Gewichtung von Studienfächern des vorangegangenen Studiengangs, die über die fachspezifische Motivation und Eignung Auskunft geben (weitere informationen sind den Vergabesatzungen zu entnehmen).
11.Ist die Teilnahme am Master-Programm gebührenpflichtig?
Der Master ist studiengebührenfrei.
Es fallen lediglich Verwaltungsgebühren und die Gebühren für das Semesterticket der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an. Derzeit beläuft sich der Betrag auf ca. 280,- EUR pro Semester.
12.Ich erfülle nicht alle Zulassungsvoraussetzungen – was kann ich machen?
Es besteht die Möglichkeit, einzelne fehlende Kurse auch außerhalb des Bachelorstudiengangs nachzuholen und so nachzuweisen. Falls Sprachkenntnisse fehlen und nicht bis zur Bewerbung nachgewiesen werden können, bleibt nur die Möglichkeit zur Bewerbung im nächsten Jahr.
13.Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Überwiegend nach Abschlussnote des Bachelorstudiengangs (s. Frage nach Auswahlverfahren).
14.Wie viele Plätze gibt es pro Jahr?
Im WS 2011/2012 sind pro Masterstudiengang 40 Plätze zu vergeben. Im Master of Science in Public Economics werden lediglich 20 Plätze vergeben.
15.Kann ich meine bisherigen Studienleistungen anrechnen lassen?
Studienleistungen können grundsätzlich nur dann angerechnet werden, wenn sich Inhalt und Anspruch der Veranstaltungen weitestgehend entsprechen. Masterstudierende der Freien Universität wenden sich in diesbezüglichen Fragen bitte zunächst direkt an den jeweiligen Studiengangskoordinator. Vor Aufnahme in das Masterprogramm ist eine Anerkennung nicht möglich. Auch verbindliche Aussagen können zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Haftungsausschluss: Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.